2. Versionsänderungen
Änderungen von Version 2.4 auf 2.5 (2008/2009)
Neue aufgenommene Praxisleitlinien (n=14)
- 848 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer Essstörung eine Mangelernährung
- 849 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer kognitiven Beeinträchtigung eine Mangelernährung
- 851 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer kognitiven Beeinträchtigung das Risiko einer Mangelernährung
- 850 Der Bewohner/Patient/Klient hat das Risiko einer Mangelernährung
- 855 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer Sondenernährung ein beeinträchtigtes Wohlbefinden
- 852 Der Bewohner/Patient/Klient kann die Aufmerksamkeit nicht/nur mühsam auf die kontraläsionale (= vernachlässigte) Raum- oder Körperseite richten (=Neglect)
- 853 Der Bewohner/Patient/Klient ist in der Fähigkeit, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, beeinträchtigt
- 856 Der Bewohner/Patient/Klient ist in der Fähigkeit, Kompetenzen im Rahmen der Selbstpflegefähigkeit zu erwerben, beeinträchtigt, Risiko der unwirksamen Therapie
- 857 Der Bewohner/Patient/Klient hat einen Dekubitus, es besteht eine erschwerte Wundheilung
- 858 Der Bewohner/Patient/Klient hat einen Ulcus curis arteriosum, es besteht eine erschwerte Wundheilung
- 859 Der Bewohner/Patient/Klient hat einen Ulcus curis venosum, es besteht eine erschwerte Wundheilung
- 861 Der Bewohner/Patient/Klient hat auf Grund einer chronischen Wunde ein beeinträchtigtes Wohlbefinden
- 858 Der Bewohner/Patient/Klient hat ein diabetisches Fußsyndrom (DFS), es besteht eine erschwerte Wundheilung
- 887 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund fehlender Informationen/Fertigkeiten im Umgang mit Diabetes/Hypo-/ Hyperglykämie ein Risiko der unwirksamen Therapie
Inhaltlich umfassend bearbeitete Praxisleitlinien (n=31)
- 555 Der Bewohner/Patient/Klient hat eine Mangelernährung
- 558 Der Bewohner/Patient/Klient lehnt die Nahrungsaufnahme ab (Nahrungsverweigerung), es besteht das Risiko der Mangelernährung
- 554 Der Bewohner/Patient/Klient zeigt eine Vernachlässigung der Nahrungszufuhr, es besteht das Risiko der Mangelernährung
- 134 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund eines erhöhten abdominalen Drucks einen unwillkürlichen Harnabgang (Belastungsinkontinenz)
- 135 Der Bewohner/Patient/Klient hat einen imperativen Harndrang verbunden mit einem unwillkürlichen Harnabgang (Dranginkontinenz)
- 137 Der Bewohner/Patient/Klient hat infolge der erreichten Blasenfüllung in regelmäßigen Zeitabständen einen unwillkürlichen Harnabgang (spontane Reflexentleerung)
- 138 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer chronischen Harnretention Harnträufeln/einen unwillkürlichen Harnabgang
- 574 Der Bewohner/Patient/Klient ist unfähig, bei intaktem Urogenitaltrakt einen unwillkürlichen Urinabgang zu vermeiden (funktionelle Urininkontinenz)
- 130 Der Bewohner/Patient/Klient ist harninkontinent (Mischinkontinenzform/nicht kategorisierte Inkontinenzform) (Restkategorie)
- 845 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer extraurethralen Inkontinenz einen kontinuierlichen Harnabgang
- 012 Der Bewohner/Patient/Klient kann sich aufgrund einer Bewegungseinschränkung nicht selbstständig waschen
- 018 Der Bewohner/Patient/Klient kann sich aufgrund einer Hemiplegie/-parese nicht selbstständig waschen
- 007 Der Bewohner/Patient/Klient kann sich aufgrund eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit nicht selbstständig waschen
- 027 Der Bewohner/Patient/Klient darf sich bei der Körperwaschung aufgrund einer verminderten Herzleistung nicht anstrengen, es besteht ein Selbstfürsorgedefizit bei der Körperwaschung
- 029 Der Bewohner/Patient/Klient kann aufgrund einer Bewegungseinschränkung die Gebrauchsgegenstände zur Körperwaschung nicht halten, es besteht ein Selbstfürsorgedefizit bei der Körperwaschung
- 022 Der Bewohner/Patient/Klient kann aufgrund von Desorientierung die Körperwaschung nicht selbstständig gestalten
- 011 Der Bewohner/Patient/Klient soll aufgrund einer Wirbelsäulenverletzung Bewegungen zwischen Becken und Rumpf vermeiden, es besteht ein Selbstfürsorgedefizit bei der Körperwaschung
- 013 Der Bewohner/Patient/Klient ist aufgrund einer quantitativen Bewusstseinseinschränkung bei der Körperwaschung voll abhängig
- 033 Der Bewohner/Patient/Klient führt die Körperwaschung nicht adäquat durch, es besteht ein Selbstfürsorgedefizit bei der Körperwaschung
- 016 Der Bewohner/Patient/Klient kann aufgrund einer Wunde im Intimbereich die Intimpflege nicht in gewohnter Weise durchführen
- 001 Der Bewohner/Patient/Klient ist aufgrund sonstiger Ursachen bei der Körperwaschung beeinträchtigt (Restkategorie)
- 676 Der Bewohner/Patient/Klient hat eine chronische Wunde, es besteht eine beeinträchtigte Wundheilung
- 339 Der Bewohner/Patient/Klient hat eine sekundär heilende Wunde, es besteht eine beeinträchtigte Wundheilung
- 331 Der Bewohner/Patient/Klient hat eine primär heilende Wunde, es besteht das Risiko einer beeinträchtigten Wundheilung
- 278 Der Bewohner/Patient/Klient hat aufgrund einer stumpfen Verletzung an den Extremitäten das Risiko von Komplikationen
- 092 Der Bewohner/Patient/Klient ist aufgrund von Sensibilitätsstörungen und Hypotonus auf einer Gesichtshälfte bei der Nahrungsaufnahme beeinträchtigt
- 094 Der Bewohner/Patient/Klient ist aufgrund eines eingeschränkten Mundschlusses bei der Nahrungsaufnahme beeinträchtigt, Nahrung fällt/läuft aus dem Mund
- 078 Der Bewohner/Patient/Klient ist in der selbstständigen Fingernagelpflege beeinträchtigt
- 827 Der Bewohner/Patient/Klient ist in der selbstständigen Fußpflege beeinträchtigt
- 069 Der Bewohner/Patient/Klient ist in der selbstständigen Haarpflege beeinträchtigt
Stillgelegte Praxisleitlinien: (n=8)
- Der Bewohner hat eine eitrig, belegte Wunde, Gefahr der Keimverschleppung
- Der Bewohner/Patient/Klient hat ein erhöhtes Risiko der Hautschädigung durch den Einsatz von waschaktiven Substanzen
- Der Bewohner/Patient/Klient hat ein erhöhtes Risiko, dass sich durch Keimverschleppung bei der Körperwaschung die Augen entzünden
- Der Bewohner/Patient/Klient kann die Haare nicht selbstständig waschen
- Der Bewohner/Patient/Klient hat lange Fußnägel und kann sie nicht selbstständig schneiden
- Der Bewohner/Patient/Klient hat eine starke Hornhautbildung an den Füßen, kann diese nicht selbständig entfernen
- Der Bewohner/Patient/Klient hat Schmutz unter den Fingernägeln und kann sie nicht selbstständig säubern
- Der Bewohner/Patient/Klient ist aufgrund eines eingeschränkten Mundschlusses beim Trinken beeinträchtigt, Flüssigkeit läuft aus dem Mund
- Der Bewohner/Patient/Klient ist beim Essen/Schlucken der Nahrung eingeschränkt, Speisen sammeln sich in der Wangentasche der betroffenen Seite
Genutzte Literatur (N=520)