1. Struktur und Aufbau von ENP

1.3 Praxisleitlinien in ENP – Teil C

Im Teilbereich C der Struktur von ENP (vgl. Abbildung 4) wird deutlich, wie sich die Praxisleitlinien aus den verschiedenen Elementen der Gruppen zusammensetzen. Zudem wird ersichtlich, welche Elemente darüber hinaus Bestandteil einer jeden ENP-Praxisleitlinie sind. Jede Praxisleitlinie enthält Elemente aus den Gruppen Pflegeprobleme, über den Zwischenschritt der Präkombination erweitert zu Pflegediagnosen, Ursachen, Kennzeichen, Ressourcen, Ziele und Interventionen.

Die in einer ENP-Praxisleitlinie formulierten Ursachen und Kennzeichen zu einer Pflegediagnose beziehen sich auch auf die Spezifikation. Das ist eine Besonderheit im Aufbau der ENP-Pflegediagnosen. Es gibt auch ENP-Pflegediagnosen, die keine Präkombination von Spezifikation und Pflegeproblem aufweisen, sondern nur aus Individuum und Pflegeproblem bestehen. Diese Pflegeproblemformulierungen werden durch die Kodierung von Ursachen und Kennzeichen erst zu einer Pflegediagnose und sind in der Regel Restkategorien für pflegerische Phänomene, die noch nicht präkombiniert in eine Pflegediagnose überführt werden konnten. Die Entwicklung von präkombinierten ENP-Pflegediagnosen wird dann vorgenommen, wenn exakt hierzu spezielle und wirksame Interventionskonzepte verfügbar sind bzw. publiziert werden. Über diesen Weg ist es möglich, „Best practice“ oder, wann immer möglich, „Evidence-based nursing“ im Sinne einer Praxisleitlinie vorzulegen.

Erweiterte Darstellung der horizontalen Struktur einer ENP-Praxisleitlinie sowie der zugehörigen Elemente

Abbildung 4: Erweiterte Darstellung der horizontalen Struktur einer ENP-Praxisleitlinie sowie der zugehörigen Elemente.

Durch die klassenübergreifende Verbindung fachlich zusammengehörender Elemente aus der ENP-Gesamtstruktur entsteht die horizontale Struktur der pflegediagnosenbezogenen Praxisleitlinien. Die Relationen zwischen Pflegediagnosen, Kennzeichen, Ursachen, Ressourcen, Zielen, Interventionen und Interventionsspezifikationen werden in Abbildung 1 durch die horizontalen Linien dargestellt. Auf der entstehenden Mikroebene spricht das ENP-Entwicklerteam auch von einer ENP-Praxisleitlinie. Es handelt sich also um eine fachlich fundierte und möglichst evidenzbasierte Zuordnung von pflegerisch möglichen Zielsetzungen und Maßnahmenkonzepten zur Behebung/Linderung eines aktuellen oder potenziellen Pflegeproblems bzw. einer Pflegediagnose. In der Vergangenheit wurden auch die Begriffe „modifizierte praxisnahe Theorie“ (Wieteck, 2003) oder auch „pflegediagnosenbezogener Behandlungspfad“ (Wieteck, 2007a) genutzt. Beide Beschreibungen finden sich im Begriff Praxisleitlinie wieder.

Eine ENP-Praxisleitlinie ist analog zu den gängigen Definitionen des allgemeinen Begriffs „Praxisleitlinie“ wie folgt bestimmt (Bölicke, 2001; Field & Lohr, 1992; Ollenschläger et al., 1999):

Eine ENP-Praxisleitlinie beschreibt die systematisch entwickelte Entscheidungshilfe für eine angemessene, bedarfsgerechte und auf dem aktuellen Pflegefachwissen basierende Vorgehensweise bei konkreten pflegediagnostischen Problemstellungen. Die ENP-Praxisleitlinien zeigen den Handlungs- und Entscheidungskorridor auf, in welchem sich pflegerische Aktivität nach dem Stellen einer ENP-Pflegediagnose in fachlich sinnvoller Weise vollzieht.

Das Ergebnis aus der fachlichen Kombination der Elemente zu einer Praxisleitlinie ist der Ausschnitt von ENP, der in der Pflegepraxis Anwendung findet, in einer Softwareanwendung sichtbar wird und in der Pflegeplanung zu einem pflegerischen Behandlungspfad für jeden Patienten individualisiert wird. Diese pflegediagnosenbezogenen Praxisleitlinien repräsentieren gemäß dem Anspruch des ENP-Entwicklerteams das aktuelle pflegerische Fachwissen.

Jeder ENP-Praxisleitlinie sind weitere Elemente zugeordnet, die aus Anwendungsperspektive nicht unbedingt ersichtlich sein müssen. So verfügt jede (präkombinierte) Pflegediagnose neben der fachlich-inhaltlichen Zuordnung von Kennzeichen, Ursachen, Ressourcen, Zielen, Interventionen und Interventionsspezifikationen auch über eine systematisch erarbeitete Definition der wesentlichen in der Diagnose enthaltenen Konzeptbegriffe (vgl. Anhang G). Den meisten – bewusst nicht allen – Interventionen in ENP sind zudem Zeitwerte hinterlegt, mit denen eine Vielzahl an Planungs- und Auswertungsoptionen ermöglicht wird (vgl. Kapitel 1.5). Darüber hinaus ist für jede ENP-Praxisleitlinie ebenso wie jede ENP-Pflegediagnose ein Evidenzgrad (Level of Evidence, LoE) ausgewiesen, der ein größtmögliches Maß an Transparenz hinsichtlich des Entwicklungs-, Überarbeitungs- und Validierungsstatus einer Praxisleitlinie bzw. Pflegediagnose sicherstellen soll (vgl. Kapitel 2). Jede ENP-Praxisleitlinie ist zudem mit mehreren Begriffen in einem Index verschlagwortet. Insbesondere im Rahmen der Nutzung in elektronischen Systemen soll so ein rasches Auffinden von Pflegediagnosen sichergestellt werden, auch bei Verwendung anderer Begriffe als derjenigen, die in den Praxisleitlinien im Wortlaut enthalten sind. Schließlich wird zu jeder Praxisleitlinie in ENP das gesamte Verzeichnis an Literatur ausgewiesen, auf deren Basis die (Weiter-) Entwicklung (vgl. Kapitel 1.7) stattgefunden hat.

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