Pflegeinterventionen in ENP sind alle direkt an und mit der zu pflegenden Person (z. B. Ganzkörperwaschung durchführen) sowie indirekt für diese (z. B. Medikamente vorbereiten) ausgeführten Handlungen im Kontext der pflegerischen Versorgung, die durch Pflegepersonen auf Grundlage des pflegediagnostischen Prozesses durchgeführt werden. Eine ENP-Pflegeintervention ist wie folgt definiert:
Eine ENP-Pflegeintervention ist der sprachliche Ausdruck für ein Interventionskonzept. Die Interventionskonzepte sind abstrakte Formulierungen von Pflegehandlungen, die aus zahlreichen Teilschritten bestehen. Die ENP-Pflegeinterventionskonzepte können sich auf direkte, indirekte oder administrative Pflegehandlungen beziehen, die zur Zielerreichung auf der Grundlage klinischer Entscheidungsprozesse und pflegerischen Fachwissens durch Pflegende eingeleitet und durchgeführt werden.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Die Pflegehandlung „basalstimulierende Körperwaschung nach Bobath durchführen“ besteht aus zahlreichen einzelnen Teilhandlungen. Diese Teilinterventionen beginnen u. a. mit der Händedesinfektion, der Materialvorbereitung, der Begrüßung und Information der zu pflegenden Person, der eigentlichen Körperwaschung (die sich wiederum in zahlreichen Einzelschritten beschreiben lässt wie beispielsweise der Lagerung der Betroffenen Person, dem An-/Auskleidung usw.) und endet mit der Vergewisserung, dass der Patient nach der Körperwaschung keinen weiteren Wunsch hat und z. B. die Rufanlage erreichbar ist. Die einzelnen Handlungsschritte der in ENP formulierten Pflegeintervention sind nicht ausdifferenziert beschrieben, sondern im Rahmen der Ausbildung konzeptualisiert worden. Für die Pflegeprozessdokumentation ist es auch nur wenig zielführend, die einzelnen Handlungsschritte eines Interventionskonzeptes ausformuliert in die Patientenakte zu übernehmen (vgl. hierzu u. a. Göpfert-Divivier, Mybes, & Igl, 2006).
Die Pflegeinterventionen stehen in der Regel im Infinitiv und beschreiben Anweisungen oder Aufforderungen zu Handlungen, die in der Regel im Aktiv stehen. Syntaktisch sind es Ellipsen bestehend aus Prädikat, Objekt(en) und/oder Ergänzung(en), wobei das Prädikat häufig aus Infinitivkonstruktionen besteht. Diese unvollständigen Sätze beziehen sich immer auf das Subjekt der auszuführenden Handlung. Z. B.: themenzentriertes therapeutisches Pflegefachgespräch führen oder belastungsreduzierende, schonende Bewegungstechniken einsetzen.
In der Fachliteratur wird gefordert, dass die schriftlich formulierten Pflegeinterventionen Antwort auf die bekannten „W-Fragen“ geben müssen. Diese sind: „Wer macht wann, was, wie, womit?“ Aus diesen Forderungen an die Formulierung einer Pflegeintervention kann abgeleitet werden, dass Pflegeinterventionskonzepte handlungsweisenden Charakter haben sollen. Dieser Anforderung an die Formulierungen wird in ENP durch die Interventionsspezifikationen Rechnung getragen. ENP-Interventionsspezifikationen sind wie folgt definiert:
ENP-Interventionsspezifikationen sind ergänzende Detailinformationen, die sich auf die Pflegeintervention beziehen. Diese können u. a. folgende Dimensionen beinhalten: Detailbeschreibung der Pflegeinterventionen, der zu leistende Unterstützungsgrad der Pflegenden bei der Durchführung der Intervention, Häufigkeit und geplante Uhrzeit der Interventionen, zeitliche Abstände der Pflegemaßnahmen, verwendete Pflegeprodukte und Hilfsmittel, Reihenfolge von vernetzten Maßnahmen, Topologie, Orts- oder Wegangaben sowie Mengenangaben, Anzahl benötigter Pflegepersonen zur adäquaten Durchführung der Pflegeintervention.