Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Einführung der PPR (Pflegepersonalregelung) 2.0 in Kraft getreten. Ab 2024 müssen Kliniken ihre bisherige Pflegedokumentation um die neuen Einstufungskriterien erweitern.
In einem Fachartikel zum Thema „Anforderungen der PPR 2.0 regelbasiert ermitteln“ geht Pia Wieteck, RN, Dr. rer. medic., Abteilungsleitung Forschung & Entwicklung bei RECOM GmbH, unter anderem folgenden Fragen auf den Grund:
✔️ Ist die PPR 2.0 eine Weiterentwicklung der bisherigen PPR? Was ist neu?
✔️ Was bedeutet die Einstufung nach PPR 2.0 konkret im Klinikalltag?
✔️ Wie setzen Kliniken die neue Dokumentationspflicht möglichst ressourcenschonend, prüfsicher und effizient um?