Nächster großer Schritt zur generalistischen Ausbildung

Bereits im Juli 2017 wurde der Grundstein für die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Die Generalistische Ausbildung hält ab Januar 2020 offiziell Einzug in die Gesundheitsbranche. Die ersten Erfahrungen in Sachen Einführung konnten bereits in Ausbildungsstätten im Rahmen eines Schulversuchs des Kultusministeriums in Bayern gesammelt werden und der positive Eindruck überwiegt die vorangegangenen Zweifel. Aber ist die Reform damit nicht schon umgesetzt?

Die Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetz ist in mehrere Schritte aufgeteilt und noch nicht alle Verordnungen sind bereits in Kraft getreten. Zum 01.01.2019 ist z. B. erst die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) gültig geworden. Diese besagt, dass zukünftig kein Schulgeld mehr gezahlt werden soll und Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Ein wichtiger Aspekt, der einen zusätzlichen Anreiz für zukünftige Azubis bietet und die Anzahl der Pflegenden erhöhen soll.

Der nächste Schritt in Sachen generalistischer Pflegeausbildung steht bereits in den Startlöchern. Die Fachkommission des Bundesministeriums ist in der Umsetzung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV), die im Oktober 2018 in Kraft getreten ist. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission arbeiten hier die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Pflegeberufe aus. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht ein gestuftes Inkrafttreten bis zum 1. Januar 2020 vor. So sollen alle Beteiligten genügend Zeit haben, die generalistische Ausbildung aktiv umzusetzen.

VIDEO „Die Generalistische Pflegeausbildung - Eine Reform für die Pflege“

Video-Quelle: DBfK – Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
www.generalistisch-pflegen.de

Zurück