Mangel an Pflegekräften gefährdet Patienten

Zunächst sind die Abteilungen Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie von der verpflichtenden Untergrenzenregelung, die ab 2019 gilt, betroffen. Das sieht eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die voraussichtlich diese Woche in Kraft treten soll, wie die Fachmedien berichten. „Ein Mangel an Pflegekräften gefährdet Patienten“, äußerte sich Spahn. Die Untergrenzen sollten daher ebenso Patienten wie auch Pflegekräfte schützen. „Ziel ist: Wer zu wenig Pflegekräfte für zu viele Patienten hat, muss Betten abbauen.“

Die Regelung gestaltet sich laut Pressemeldung folgendermaßen: Für Intensivstationen soll ab 1. Januar 2019 in der Tagschicht für 2,5 Patienten 1 Pflegekraft da sein, nachts für 3,5 Patienten. Ab Januar 2021 sollen diese Zahlen nochmals nach unten angepasst werden: Tagsüber kommen demnach dann 2 Patienten auf 1 Pflegekraft, in der Nachtschicht 3 Patienten auf 1 Pflegeperson.

Die Untergrenzen bestimmte nun der Gesundheitsminister selbst, nachdem sich Krankenhäuser und Krankenkassen hierüber nicht einigen konnten.

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