Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2018 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für aktuell rund 20 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 70 Milliarden Euro. Außerdem haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt.
Die Weiterentwicklung des DRG-Systems setzt im nächsten Jahr vor allem bei einer sachgerechten Abbildung des Pflegebedarfs im Krankenhaus an. Für Patienten mit höheren Pflegegraden (ab Grad 3 bei mindestens fünftägigem Aufenthalt) können Krankenhäuser künftig eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen. Mit dieser besseren Verteilung des Finanzvolumens wird der höhere Versorgungsaufwand der Krankenhäuser für schwer pflegebedürftige Patienten berücksichtigt.
Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt: „Die Stärkung der Pflege steht in diesem Jahr zentral im Mittelpunkt. Neben den schon bestehenden Maßnahmen wie der Umverteilung von Sachkosten zu Personalkosten in den Bewertungsrelationen der DRGs, dem Pflegezuschlag, dem Pflegestellenförderprogramm sowie dem Pflegekomplexmaßnahmen Score (PKMS) sind die Zusatzentgelte zur Abbildung des Pflegeaufwandes ein weiteres wichtiges Instrument, um dies zu erreichen.“
Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2018 im Vergleich zu 2017 eine Vielzahl von Detailverbesserungen.
Die Kataloge sind abrufbar: www.g-drg.de
Quelle: GKV, DKG, PKV
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