Gesetz zu Personaluntergrenzen verabschiedet

Seit dem 07.07.2017 ist es amtlich. Das Gesetz zur Festlegung von „Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Bereichen“ ist verabschiedet. Nun sind die Selbstverwaltungspartner GKV, PKV und DKG am Zug. Sie müssen bis zum 30. Juni 2018 die Personalgrenzen definieren, die bis zum 01.01.2019 in den Kliniken umzusetzen sind. Doch wie genau sieht dieser Weg aus? Dieser Frage und ob das Gesetz tatsächlich die erhoffte Verbesserung für Pflegekräfte mit sich bringt, gingen Ende Juli geladene Experten auf den Grund. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung, ausgerichtet vom Bundesverband Pflegemanagement (BV), kamen unter anderem Ministerialrat Wilhelm Walzik (Referatsleiter BMG), Dr. Wulf-Dietrich Leber (GKV), Prof. Michael Simon (Einzelsachverständiger bei Anhörungen im Gesundheitsausschuss), Ludger Risse (Pflegedirektor in Werne, Vorsitzender des Pflegerates NRW, stellv. Vorsitzender BV) und Dr. Pia Wieteck (Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung der Firma RECOM, Einzelsachverständige im Gesundheitsausschuss, Vorstandsmitglied Fachgesellschaft Pro Pflege) zu Wort.

Wie die Experten zu dem neuen Gesetz stehen und was sich ihrer Meinung nach zukünftig dadurch verändern wird, lesen Sie in der Pressemitteilung.

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