DPR: „Wichtiger Schritt – jetzt zählt die Umsetzung“

„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats zum kürzlich verabschiedeten Gesetz. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung."

Jetzt gelte es, so Vogler, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert seien, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen. „Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden“, äußert sich Vogler in der Pressemitteilung vom DPR.

Was beinhaltet das Gesetz?

Das Gesetz ermöglicht es Pflegefachpersonen, in klar definierten Bereichen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten im Rahmen ihrer Qualifikation zu übernehmen. Dazu gehören die Behandlung von chronischen Wunden, Diabetes oder Demenz sowie Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein Muster-Scope-of-Practice beschreibt künftig die konkreten Aufgaben und dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte. So wird die pflegerische Expertise dort eingesetzt, wo sie die Versorgung der Menschen am besten unterstützt.

Der DPR fordert, die in § 73d SGB V vorgesehenen Verträge zügig zu schließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungs- und im nächsten Schritt auch Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Unterstützend braucht es eine verlässliche digitale Infrastruktur, die pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abbildet und die Zusammenarbeit im Team stärkt. Damit die neuen Befugnisse tragen, darf die Ausgestaltung nicht allein in der Hand von Kassen- und Prüfinstitutionen liegen: Der DPR, die Pflegekammern und die Wissenschaft müssen gleichberechtigt in Gremien und Richtlinienprozesse eingebunden werden – mit echten Mitentscheidungsrechten.

„Die Richtung stimmt“, so Vogler, „doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“

Zur Pressemitteilung vom DPR

Außerdem hat die Fachgesellschaft Profession Pflege Stellung bezogen.
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