Die PPR 2.0 wird verbindlich

Mit dem neuen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geht auch die Entscheidung für ein Personalbemessungsverfahren einher. „Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde von Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach als große Reform in Bezug auf das Pflegepersonalbemessungsinstru-ment, die Budgetverhandlungen, das Verfahren zur Übermittlung von Daten sowie bezüglich der Konkretisierung von Verwaltungsverfahren angekündigt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Pflegemanagement zum KHPflEG vom 2. Dezember.

Und weiter: „Das in den Reihen des Pflegemanagements kontrovers diskutierte Erhebungsverfahren zur Pflegepersonalbemessung wird trotz des insgesamt als positiv zu wertenden Ergebnisses kommen. Nun heißt es, die PPR 2.0 weiterzuentwickeln, den Einfluss auf die Politik aufrechtzuerhalten, aktiv mitzugestalten und Prozesse zu steuern. Positiv hervorzuheben ist, dass der geforderte Qualifikationsmix, die Notfallpflege und die Digitalisierung als für die Weiterentwicklung ausschlaggebend berücksichtigt wurden. Auf Basis der getroffenen Entscheidung ist es nun an der Zeit, die Verantwortlichen in den Gesundheitseinrichtungen zu befähigen, aus einem Interimsinstrument ein zukunftsfähiges, wissenschaftlich basiertes Instrument zu erarbeiten, das verlässliche Daten für eine sichere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung ermöglicht.“

Zudem kündigt das Bundesministerium für Gesundheit die Einführung der PPR 2.0 in drei Stufen an:

Am 1. Januar 2023 startet die Erprobungsphase mit einem Praxistest. Die Testphase erfolgt in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern.
Auf dieser Basis werden in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht.
Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert.

Das Gesetz enthält zudem Regelungen zur Verbesserung der digitalen Anwendungen im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Dabei handele es sich insbesondere darum, die Nutzerfreundlichkeit zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen. So sollen Verordnungsdaten im Versorgungsprozess nutzbar gemacht oder einfache Identifizierungsverfahren in den Apotheken ermöglicht werden. Zugleich werden Hürden abgebaut, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestünden, heißt es in der Information des BMG weiter.

Hier finden Sie die vollständige Ausführung des BMG

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Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/khpfleg.html und Pressemitteilung des Bundesverbandes Pflegemanagement https://www.bv-pflegemanagement.de/meldung/items/719.html


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