Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung

Der Deutsche Pflegerat spricht von „historischem Meilenstein“! Der Bundesrat hat am 26. April der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) zugestimmt, die ab dem 1. Juli 2024 in der stationären Krankenpflege gilt.

„Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, hebt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), in einer Pressemitteilung hervor.

Nach langjährigen Forderungen, Diskussionen, Entwicklung, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 durch den Deutschen Pflegerat, die Gewerkschaft ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun verabschiedete Verordnung eingeflossen.

Heißt, ab dem 1. Juli wird die PPR 2.0 im deutschen Gesundheitssystem verbindlich.
Mit welchen Dokumentationsvoraussetzungen sich Pflegepersonen und Krankenhäuser nun auseinandersetzen müssen, erfahren Sie in den Web-Seminaren zur PPR 2.0 oder bei der Fachtagung zur PPR 2.0 im November.

Außerdem gibt es bereits jetzt die Möglichkeit die PPR digital aus der Regeldokumentation automatisch auszuleiten, ohne das zusätzliche Dokumentationsaufwände bestehen.
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