Bundesrat äußert sich zum PpSG: Fallpauschalensystem hat sich bewährt

Ende September veröffentlichte der Bundesrat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG). So heißt es darin eingangs: „Der Bundesrat begrüßt die Zielrichtung des neu einzuführenden Pflegebudgets, durch das künftig die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser für das Pflegepersonal voll finanziert werden. Allerdings sollte sich die damit verbundene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem nicht als Beginn des grundsätzlichen Ausstiegs aus dem DRG-System und eine Entwicklung zum Selbstkostendeckungsprinzip erweisen.“

Grundsätzlich habe sich vielmehr laut Auffassung des Bundesrates das Fallpauschalensystem bewährt, da es wertvolle Anreize zu einer wirtschaftlichen und gleichzeitig qualitätsvollen Versorgung und Umsetzung von Innovationen bietet. Aus diesem Grund hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, das Fallpauschalensystem in seinen Grundzügen beizubehalten und sogar weiterzuentwickeln. So könnten die Anpassungen im verbleibenden DRG-System in Richtung einer stärkeren Orientierung an den tatsächlichen Kosten erfolgen. Es wird zudem die Sorge laut, dass ein Anreiz entsteht, die für Pflegepersonal vorgesehenen Mittel der InEK-Kalkulation zur Deckung von Finanzlücken zu nutzen oder auch pflegefremde Aufgaben an Pflegepersonen zu übertragen.

Zur gesamten Stellungnahme des Bundesrates

Zurück