Die Reform der Pflegeberufe ist mit der Zustimmung des Bundesrats der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) einen weiteren großen Schritt vorangekommen. Trotz Zustimmung ist jedoch die Länderkammer nicht mit allen Richtlinien der PflAPrV einverstanden. Sie erhebt Bedenken hinsichtlich des Stellenwerts der Altenpflege im Rahmen des neuen Ausbildungskonzeptes. Befürchtung sei eine Einleitung eines Kompetenzverlusts in der Altenpflege durch die Verordnung, so die Entschließung des Bundesrats: „Der Bundesrat bedauert, dass in der Anlage 4 der PflAPrV die Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger so festgelegt und beschrieben sind, dass sie gegenüber den Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann als Absenkung des Kompetenzniveaus verstanden werden müssen."
Das Gremium forderte daraufhin die Bundesregierung auf, bereits zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Niveauabsenkung entgegenzusteuern und somit einer Benachteiligung dieses Berufstandes entgegenzuwirken.