Achtung: Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 2 Prozent

Wussten Sie schon, dass Krankenhäuser voraussichtlich ab dem 01. Januar 2025 anhand einer im KHZG verankerten Malusklausel mit einer „Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 2 Prozent“ rechnen müssen, wenn sie die bis dahin geforderten digitalen Dienste nicht bereitgestellt haben bzw. diese nicht genutzt werden?

Kontrovers wird diese im Krankenhauszukunftsgesetz über die Bundespflegesatzverordnung verankerte Malusregelung diskutiert. Fest steht, es wird sie geben. Ob die Frist unter der neuen Bundesregierung ggf. sogar verlängert wird oder wie hoch/gering sie tatsächlich ausfallen wird, bleibt derzeit offen. „Fazit zum aktuellen Zeitpunkt ist, dass z. B. im Bereich der Pflege- und Behandlungsdokumentation eine sehr hohe Nachfrage besteht, jedoch die aktuellen Umsetzungskapazitäten in den Einrichtungen noch zu klein sind“, resümierte Christian Grösser, Geschäftsführer von ITSM Health Care in seinem Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe Forum Pflege Ende Oktober.

Weiter könne er den Eindruck mancher Kritiker, durch die Regelung werden „digitale Schnellschüsse“ gefördert, nicht bestätigen. „In unserer Arbeit als externe IT-Berater begegnen uns Projektverantwortliche, die sich zum Teil bereits über einen langen Zeitraum einen Digitalisierungsfortschritt wünschen, jedoch bisher einfach noch keine Mittel sowie eine konkrete Umsetzungsplanung zur Verfügung hatten.“
Das digitale Medikationsmanagement und die digitale Pflegedokumentation seien beispielsweise in diesem Bereich stark nachgefragte und aktuelle Themen. „Als Problem identifizieren wir eher die starke Auslastung der Projektverantwortlichen und Anwender im Tagesgeschäft sowie die Vielzahl an Themen, mit denen die IT-Abteilungen konfrontiert werden“, so Grösser. Digitale Lösungen, die über eine geringe Schnittstellenproblematik zu vorhandenen Systemen verfügen bzw. für einen geringen Aufwand seitens der IT sorgen, sind deshalb natürlich gern gesehen, weiß der IT-Berater.

Wichtig sei die Digitalisierungsstrategie festzulegen und zu verfolgen, zu der natürlich auch ein Zeitplan gehöre, um sich beispielsweise für einen Anbieter zu entscheiden, der eine Implementierung durchführt und begleitet, ohne in die Frist für die Malusregelung zu fallen.

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