Seit Januar 2010 können Pflegefachkräfte ihre Leistungen im Bereich der hochaufwendigen Pflege von Patienten innerhalb der Dokumentation kodieren. Ihre Leistungen nehmen so Einfluss auf die Abrechnung der Einzelfälle und wirken sich damit auf den Erlös ihres Krankenhauses aus.
Am 24. Okt. 2019 wurde die OPS Version 2020 veröffentlicht. Aktuell liegt noch keine Aktualisierungsliste rein für den PKMS vor. In den vergangenen Jahren wurde diese ebenfalls etwas später veröffentlicht. Sie können die Aktualisierungsliste zur Endfassung OPS Version 2020 jedoch bereits
HIER auf der Website vom DIMDI einsehen und herunterladen.
Das DIMDI hat am 24.10.2018 die endgültige Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind insgesamt 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen. Vorschläge kamen dabei unter anderem von Fachgesellschaften sowie Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken.
Wesentliche Änderungen für den PKMS 2019 im Überblick
Bei dem PKMS für Erwachsene wurde beispielsweise bei dem Grund 5 in allen Leistungsbereichen das zusätzliche Kennzeichen „oder Verbot aus medizinischen Gründen" aufgenommen. Eine weitere wesentliche Änderung hat sich im PKMS-E im Leistungsbereich des Wundmanagements ergeben. Hier wurde für das Jahr 2019 ein zusätzlicher Grund mit dazugehöriger Maßnahme aufgenommen, um zukünftig Patienten nach einer Lappenplastik oder Replantation abbilden zu können. Weitere Änderungen in der Altersgruppe der Erwachsenen beschränken sich auf die Leistungsbereiche der Ausscheidung und der Kommunikation, bei welchen jeweils eine Maßnahme um einen zusätzlichen Punkt ergänzt wurde.
Die Änderungen im PKMS-J (Jugendliche) sind als eher geringfügig einzuschätzen. Analog zu den Erwachsenen wurde auch hier der Grund „Bewegungsverbot aus medizinischen Gründen (ärztliche Anordnung)“ im Leistungsbereich der Körperpflege und der Bewegung mit aufgenommen. Ansonsten fanden im PKMS-J redaktionelle Änderungen statt.
Im PKMS-K (Kinder) und PKMS-F (Frühgeborene) gibt es inhaltlich keine Neuerungen.
Über die inhaltlichen Änderungen hinaus haben sich bei dem Zusatzentgelt (ZE) einige Änderungen ergeben:
Der PKMS-E ist in der ersten Stufe (ZE 130.1) leicht gesunken, im höheren ZE (130.2) ist allerdings eine Steigerung zu verzeichnen. Das ZE für PKMS-K und PKMS-J ist in beiden Stufen gesunken. Für den PKMS-F wird es ab dem Jahr 2019 kein ZE geben, dafür hat der PKMS-F eine Gruppierungsrelevanz erhalten.
+++Die PKMS-Bögen 2020 stehen jetzt zur Verfügung+++
Die nachfolgend zur Verfügung gestellten Dokumentationshilfen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Für eine korrekte und vollständige Darstellung der PDF-Dateien, empfehlen wir die aktuelle Version des kostenfreien PDF-Viewer von Adobe (Adobe Acrobat Reader).
Zur Dokumentation der PKMS-Leistungen können Sie unsere PKMS-Dokumentationsbögen Version 2020 nutzen. Falls Sie diese Fassung in Ihrer Einrichtung mit kleinen Änderungen nutzen möchten, können Sie die offene Excel-Datei von uns anfordern.
Für das Stoma- und Wundmanagement stellen wir Ihnen folgende Dokumentationshilfen zur Verfügung:
Unsere bisher veröffentlichten Dokumentationshilfen wurden entsprechend den Änderungen des PKMS 2020 aktualisiert. Nachfolgend können Sie folgende Dokumente für die Zusatzdokumentation zum PKMS downloaden:
Kurzeinschätzungsbögen
Formulierungshilfe A1: Aktivierende Körperpflege
Formulierungshilfe B4: Ess- und Trinktraining
Formulierungshilfe G9-C2: Kontinenzförderung nach Expertenstandard
Formulierungshilfe H1: Atmung
Gruppierungrelevanz des PKMS 2020
In der aktualisierten FAQ-Fassung wurden die Neuerungen, die sich aus dem PKMS 2019 ergeben, aufgenommen. Die Empfehlungen zur Auslegung des PKMS dienen dazu, den Pflegepraktikern eine Unterstützung bei der Umsetzung und korrekten Anwendung des PKMS zu geben. Auf der anderen Seite sollen die Empfehlungen dazu dienen, den Zweck des PKMS im Auge zu behalten. Der PKMS ist ein Instrument, um „hochaufwendige Pflegeleistungen“ im G-DRG-System sichtbar zu machen. Ziel der Empfehlungen ist es, eine korrekte Abrechnung „hochaufwendiger Leistungen“ sicherzustellen.
Damit keine Fragen zu den Änderungen im PKMS 2019 unbeantwortet bleiben, stellen wir Ihnen hier mit freundlicher Unterstützung der Fachgesellschaft Profession Pflege, die gemeinsam mit der SEG-4-Arbeitsgemeinschaft die aktuelle Version konsentiert hat, die FAQ zur Verfügung.
Die für Pflegende entscheidende Änderung im DRG-System sind der neu eingeführte Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 9-20 und die Pflegepersonalregelung PPR-A4. Ob eine Pflegeleistung hochaufwendig ist, wird anhand des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) ermittelt. Der PKMS ist somit Kodierwerkzeug für die Dokumentation und Kalkulation hochaufwendiger Pflege.
Immer wieder wird der „Bürokratieaufwand“ oder der „hohe Dokumentationsaufwand“ im Zusammenhang mit der PKMS-Einführung aus Sicht einer Kosten-Nutzen-Analyse diskutiert.
Unbenommen wird der Nachweis der „hochaufwendigen Pflege“ einen zusätzlichen Aufwand erzeugen. Aber ist dieser wirklich so hoch wie häufig kritisiert („gigantischer Dokumentationsaufwand“, „bürokratisches Monster“ usw.)? Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die in der Literatur angegebenen Zeitwerte.
Werfen Sie hier einen Blick in die Tabelle PKMS-Dokumentationszeiten
Hinzu kommt, dass es Mitarbeitern häufig schwer fällt, den Dokumentationsaufwand für den PKMS zu der bisher erforderlichen Regeldokumentation abzugrenzen. Dies betrifft insbesondere Kliniken, in denen die Pflegedokumentation komplett hinsichtlich der Anforderungen des PKMS umgestellt wurde. Dabei gilt es, die PKMS-relevanten Aspekte in die Regeldokumentationsblätter zu integrieren.
Die Frage muss gestellt werden, ob diese Diskussion komplett losgelöst von einer Qualitätsdiskussion geführt werden sollte. So zeigt sich z.B. in der Befragung der Kliniken der Arbeitsgemeinschaft „AGKAMED“, dass 76% der Befragten der Meinung waren, dass sich durch die PKMS-Einführung auch die Dokumentationsqualität verbessert hätte. 41% der Befragten gaben an, dass sich die Angebote der therapeutisch-aktivierenden Pflege bei den PKMS-Patienten erhöht hätte. Auch wenn diese ersten Ergebnisse nur Hinweise auf mögliche Veränderungen geben und weitere Untersuchungen sinnvoll erscheinen, sollte die Einführung des PKMS auch im Zusammenhang mit Qualitätsaspekten diskutiert werden.
Lesen Sie mehr unter:
Bei der Fallanalyse von pflegerischem Handeln bei „hochaufwendigen Patienten“ zeigt sich teilweise ein deutliches Verbesserungspotenzial. Lesen Sie hierzu eine exemplarische Fallanalyse von Hr. Karl, veröffentlicht in: Braun, M. und Wieteck, P. 2013.
Nutzen Sie die Vorteile einer elektronischen Dokumentation für Ihre hochaufwendigen Patienten: Unsere Software-Lösung PKMS-CheckDoku erleichtert Ihnen erheblich die PKMS-Planung und -Dokumentation und bietet Ihnen eine hohe Transparenz für MDK-Prüfungen.
Weitere Infos: Software PKMS-CheckDoku
Die Vergütung von Pflegeleistungen in deutschen Krankenhäusern ist aktuell Gegenstand vielfältiger politischer Diskussionen. Das neue Handbuch 2019 für Pflege & Vergütung spiegelt diese Entwicklungen wider und liefert darüber hinaus wertvolle Hintergrundinformationen, die Ihnen im Alltag und auch im Austausch auf Station weiterhelfen.
Die neuen Gesetzgebungen des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes (PpSG) und der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) werden eingehend vorgestellt sowie deren Anforderungen und Auswirkungen an Sie und Ihre Arbeit. Neue Fallbeispiele und Erfahrungsberichte von Praktikern sowie Erläuterungen der aktuellen Dokumentationsanforderungen unterstützen Sie weiterhin verlässlich bei der Kodierung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS).